28.03.2020

kalt erwischt: Einreiseverbot

Nun ist es soweit: ab heute Nacht Null Uhr gilt, dass keine Ausländer mehr nach China einreisen dürfen, eine verständliche Maßnahme, damit der Coronavirus nicht wieder re-importiert wird. Fluglinien dürfen nur noch einmal pro Woche kommen.
Foto: Einreise nach China nicht mehr möglich
Es war zu erwarten und sind keine großen Nachrichten für die meisten Chinesen, aber es hat einige Kollegen und deren Familien kalt erwischt, denn auch Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsvisum helfen nicht und die Ankündigung kam keine 24 Stunden vor der Umsetzung. Einige Kollegen haben ihre Familien noch in Deutschland oder Tschechien, die dort bleiben wollten, bis in China die Schule wieder losgeht. Nun kommen sie nicht mehr ins Land zurück.
Obwohl die Ankündigung morgens schon über den Ticker lief, ist auf der Seite des Auswärtigen Amtes immer noch nichts (Stand 19 Uhr/27.03.) davon zu lesen. Soweit zur wichtigsten Anlaufstelle und deren aktuellen Meldungen...
Foto: Webseite des Auswärtigen Amts

Nachtrag: 2 Stunden später gab es doch ein Update www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china
China hat mit Wirkung vom 28. März 2020, 00.00 Uhr, eine Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China verfügt.
Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Visums oder einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein- bzw. zurückreisen wollen. Alle bereits erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse verlieren mit dieser Regelung ab 28. März 2020, 00.00 Uhr ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa.
Transitaufenthalte von Ausländern in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage sind ebenfalls ausgesetzt.
Neue Visa werden nur noch für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. Ausländer, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen entnehmen Sie bitte der Website des Außenministeriums der VR China www.fmprc.gov.cn.
Für alle diejenigen, für die eine Einreise unter diesen Voraussetzungen weiterhin möglich sein sollte, gelten bei Einreise die bis dahin jeweils aktuellen Quarantänebestimmungen weiter.
Vor Reisen in die Provinz Hubei wird weiterhin gewarnt.

Zusätzlich erschwert wird die Ein- und Ausreise nach und von China durch eine behördlich angeordnete erhebliche Einschränkung des Flugverkehrs auf nur noch einen Flug pro Woche für diejenigen Luftlinien, die China überhaupt noch anfliegen. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.

Alle noch bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen (Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai, Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi’an). Sämtliche Quarantänemaßnahmen werden an diesen Orten durchgeführt, ein Weiterflug nach Peking verschiebt sich je nach Ergebnis der schon während des Flugs vorgenommenen medizinischen Untersuchungen (z.B. Fiebermessungen) in jedem Fall auf unbestimmte Zeit. Nach einer erfolgreich bestandenen Gesundheitsüberprüfung sollen die Passagiere weiter nach Peking fliegen, um dort eine 14-tägige Quarantäne grundsätzlich in einer zentralen Einrichtung durchzuführen. Bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall muss die Quarantäne bzw. die Behandlung ohne Ausnahme am Landeort durchgeführt werden. Sie müssen damit rechnen, am Erstlandeort zu einem obligatorischen Test auf Covid-19 verpflichtet zu werden und die Kosten dafür selbst zu tragen. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Nach Ankunft in Peking erfolgt der Transport in die jeweiligen Städte oder Bezirke über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nicht mehr möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall unter den Passagieren des Einreiseflugs, müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder auch im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden. Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
. Das Kontrollverfahren für Transitreisende innerhalb Chinas nach Ankunft am Flughafen Peking ist weiterhin unklar, es muss mit den beschriebenen Kontrollmaßnahmen schon in Peking und möglicherweise erneut am Endflughafen gerechnet werden.
In Shanghai werden alle Einreisende von den Flughäfen für den obligatorischen Test auf Covid-19 in Center der einzelnen Bezirke gebracht, hierdurch kann es zu erheblichen Verzögerungen von mehreren Tagen bei der Einreise kommen. Während dieser Zeit müssen sich Reisende in zugewiesenen Hotels unter Quarantänebedingungen aufhalten.
In Guangdong muss die verpflichtende 14-tägige Quarantäne seit dem 27. März 2020 für alle Einreisenden in designierten Hotels erfolgen.
Grundsätzlich gilt, dass die Einreise- und Quarantänelage in China nicht vorhersehbaren Änderungen unterworfen ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Botschaft und die Generalkonsulate haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar 2020 für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei Reisebeschränkungen erlassen, die für die Stadt Wuhan nach wie vor gelten. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus, Fähre oder Auto ist dort weiterhin nicht möglich. Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen an Ort und Stelle zu rechnen.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, viele Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.

Seitdem gilt nun auch nicht mehr dieses Infogramm:
Foto: Einreise nach Shanghai

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