Das Geburtstagskind hätte in unseren Augen auch schon 40 sein können, aber die Fakten sprachen für sich: dumm verkleidet, Kronkorken auf dem Boden, Fegen vor dem Rathaus in Teterow. Woher kommt dieser Brauch? www.schachtelkranz.de/bräuche/zum-30-geburtstag/treppe-fegen/: Der Brauch des Teppenfegens ist traditionell so ausgelegt, dass ein Mann, der an seinem 30. Geburtstag noch unverheiratet und nicht offiziell verlobt ist, so lange die Treppe fegen muss, bis eine Jungfrau sich erbarmt und das Geburtstagskind "frei" küsst. Das Ereignis wird meistens vom Freundeskreis geplant. Dafür wird im Geheimen ein Termin ausgemacht, an dem das Geburtstagskind abgeholt und zu einer öffentlichen Treppe (Rathaus, Dom, Vereinsheim) gebracht wird. In manchen Städten wird das Fegen auch in einer Anzeige der örtlichen Zeitung angekündigt. Dies ist aber immer seltener der Fall, da das Geburtstagskind ja nicht wissen soll, dass es Fegen muss.
Als erstes wird das Geburtstagskind verkleidet. Dafür bringen die Freunde meist ein lustiges und besonders auffälliges Kostüm mit. Dann muss traditionsgemäß mit dem Fegenden angestoßen werden. Die Treppe wird dann im Beisein des Freundes- und/oder Verwandtenkreises gefegt. Wichtig dabei sind jede Menge Kronkorken, die über die gesamte Treppe verstreut werden. Damit die Sache nicht zu einfach wird, fängt das Geburtstagskind meist mit einem kleinen Besen oder einer Bürste an und kann sich dann durch verschiedene Aufgaben oder richtig beantwortete Fragen einen "besseren Gegenstand" zum Fegen erspielen. Zwischendurch wird immer wieder mit dem Fegenden angestoßen. Die bereits zusammen gefegten Kronkorken werden von den Freunden meist wieder auf der Treppe verteilt, damit das Schauspiel auch möglichst nicht so schnell vorbei ist. Das Geburtstagskind muss dann so lange fegen, bis es von einer Jungfrau freigeküsst wird. Da dies nicht immer möglich ist und auch nicht immer zeitnah eine „echte“ Jungfrau den Jubilar freiküssen kann, wurde diese Bedingung im Laufe der Zeit meist gelockert, so dass es auch eine Frau mit Sternzeichen Jungfrau oder eine unverheiratete Frau im heiratsfähigen Alter sein darf. Wenn das Geburtstagskind schließlich freigeküsst wurde, geht es meistens noch weiter in eine nahegelegene Kneipe.
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