Bei Bundestagswahlen wählst du mit der "Erststimme" einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus deinem Wahlkreis. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299. In jedem davon leben im Durchschnitt 250.000 Menschen.
In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidat*Innen um die Erststimmen der Wähler*Innen. Jede Partei darf eine/einen aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen sind möglich.
Jede Kandidat*In macht Werbung für sich und ihre Partei, tourt durch den Bezirk und präsentiert Themen, die ihrer Meinung nach für die Region und für die Partei besonders wichtig sind.
Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat und kommt als Abgeordnete in den Bundestag. Alle anderen KandidatInnen gehen leer aus. So kommen insgesamt 299 Abgeordnete in den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.
Die "Zweitstimme" ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden.
Vereinfacht gesagt: Hat eine Partei 40 Prozent der Zweitstimmen gewonnen, bekommt sie mindestens 40 Prozent der Sitze im Bundestag. Die Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen.
Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler*Innen nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidat*Innen, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin schicken möchte.
Dabei kommt es auf die Reihenfolge der Kandidat*Innen auf der Liste an, denn die Parteien entsenden ihre Kandidat*Innen im Verhältnis zu ihren gewonnenen Zweitstimmen nach Berlin. Wer oben steht, kommt eher dran.
Bei der Sitzverteilung im Bundestag gilt dann folgendes: Zuerst werden die Plätze an die Direktkandidaten einer Partei vergeben. Dann folgen die Kandidaten von den Landeslisten.
Vereinfacht gesagt, kommt die eine Hälfte der Abgeordneten also über die Erststimme in den Bundestag. Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, wird dagegen durch die gewonnenen Zweitstimmen bestimmt.
In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidat*Innen um die Erststimmen der Wähler*Innen. Jede Partei darf eine/einen aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen sind möglich.
Jede Kandidat*In macht Werbung für sich und ihre Partei, tourt durch den Bezirk und präsentiert Themen, die ihrer Meinung nach für die Region und für die Partei besonders wichtig sind.
Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat und kommt als Abgeordnete in den Bundestag. Alle anderen KandidatInnen gehen leer aus. So kommen insgesamt 299 Abgeordnete in den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.
Die "Zweitstimme" ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden.
Vereinfacht gesagt: Hat eine Partei 40 Prozent der Zweitstimmen gewonnen, bekommt sie mindestens 40 Prozent der Sitze im Bundestag. Die Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen.
Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler*Innen nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidat*Innen, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin schicken möchte.
Dabei kommt es auf die Reihenfolge der Kandidat*Innen auf der Liste an, denn die Parteien entsenden ihre Kandidat*Innen im Verhältnis zu ihren gewonnenen Zweitstimmen nach Berlin. Wer oben steht, kommt eher dran.
Bei der Sitzverteilung im Bundestag gilt dann folgendes: Zuerst werden die Plätze an die Direktkandidaten einer Partei vergeben. Dann folgen die Kandidaten von den Landeslisten.
Vereinfacht gesagt, kommt die eine Hälfte der Abgeordneten also über die Erststimme in den Bundestag. Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, wird dagegen durch die gewonnenen Zweitstimmen bestimmt.
Warum es dann 2017 aber 709 Sitze im Bundestag gab und was Überhangmandate sind, da musst du hier selbst nachschauen www.bpb.de/ueberhang-und-ausgleichsmandate-2021
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