Foto: Lkws dicht an dicht/A2 Raststätte |
Es ist eigentlich ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot, gültig für LKWs über 7,5 Tonnen von 0:00 bis 22:00 Uhr. Und das schon seit 1957. Am Samstag gibt es tatsächlich nur in der Ferienzeit ein Fahrverbot, genauer vom 1.7. - 31.8. und dann auch nur von 7:00-20:00 Uhr, natürlich mit diversen Ausnahmeregeln u.a. für den Kombiverkehr (Schiene+Straße oder Schiff+Straße) sowie bei leicht verderblicher Ladung. www.bag.bund.de/Strassenverkehrsrecht/Lkw-Fahrverbote
Auch morgens schon unterwegs waren Feuerwehrkolonnen, die zum Hochwassereinsatz unterwegs waren. Die Elbe hat sich ihr Territorium zurückerobert. Und gestern ging dann gar nichts mehr: die Zugverbindung nach/von Berlin musste eingestellt werden.
Foto: Die Elbe ist weit über die Ufer getreten |
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