11.03.2020

Homeoffice 3

Ja, am 27.02. war eigentlich unser Rückflug geplant. In Zeiten wie diesen tut man aber gut daran, sich vorher nochmal schlau zu machen, ob man wirklich in den Flieger steigen soll. Und siehe da: aus dem Volkswagen Büro in Peking lag eine noch nicht verschickte Mitteilung vor, dass die Einreisebedingungen nach China verschärft wurden und es einem passieren kann, dass es bei einem Verdachtsfall im Flugzeug dazu kommen kann, dass alle Mitreisenden auch in 14-tägige Zwangsquarantäne geschickt werden und zwar nicht Zuhause, sondern einem allgemeinen Krankenhaus. Daher sollten Rückflüge nach China verschoben werden bis die Situation wieder klarer ist. Schauen wir mal. Jetzt ist ein Rückflug für den 14.3. gebucht.
Seit gestern gibt es nun auch ein neues Update vom Auswärtigen Amt zu China: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466

    Aktuelles
    Derzeit müssen alle China-Reisenden damit rechnen wegen der Ausbreitung des Coronavirus nach Einreise bzw. nach einer innerchinesischen Reise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden. Diese erfolgt zuhause oder in einem Hotel, auf besondere Anordnung auch in einem Quarantänezentrum. Die Entscheidung über diese Maßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und können sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden. Kontaktieren Sie daher vor Einreise Ihre Hausverwaltung bzw. Ihr Hotel sowie sonstige Kontaktpersonen wie Arbeitgeber oder Universität und erfragen Sie die dort für Sie geltenden Bestimmungen. Während der Quarantänezeit werden Sie keine Möglichkeit haben, wieder aus China auszureisen.

    Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen Iran, Italien, Japan und Südkorea. Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, den USA und möglicherweise auch aus anderen Staaten werden oftmals ebenfalls einer 14-tägigen Quarantäne unterworfen, insbesondere bei Einreise nach Peking und Shanghai.

    Bei Ankunft internationaler Flüge werden noch an Bord und nach Verlassen des Flugzeugs intensive Gesundheitskontrollen durchgeführt. Hierdurch kommt es zu erheblichen Wartezeiten. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall auf dem Einreiseflug, müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden.

    Am Flughafen Shanghai ist nach Anordnung einer Quarantänemaßnahme ein privater Transfer vom Flughafen nur noch nach vorheriger Registrierung möglich. Im Übrigen erfolgt der Transport in die einzelnen Bezirke mit Shuttlebussen, die von der Stadt Shanghai zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz.

    Grundsätzlich gilt, dass die Situation weiterhin dynamisch ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Botschaft und die Generalkonsulate haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen keinen Einfluss.

    Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar 2020 für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei Reisebeschränkungen erlassen. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus, Fähre oder Auto ist dort weiterhin nicht möglich. Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen.

    Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, viele Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt.
    Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.

    Vor Reisen in die Provinz Hubei wird gewarnt.
    Von nicht notwendigen Reisen in das übrige Staatsgebiet der Volksrepublik China mit Ausnahme der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao wird bis auf weiteres abgeraten.
    Sollten Sie sich in China aufhalten, erwägen Sie in Anbetracht der vielfältigen Einschränkungen Ihre vorübergehende bzw. vorzeitige Ausreise.

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